Warum diese Frage so entscheidend ist
In unserer Arbeit als Digitalmarketing-Agentur begleiten wir regelmäßig Mütter, die nach der Elternzeit nicht zurück in den klassischen Beruf wollen. Stattdessen entscheiden sie sich für den mutigen Weg der Selbstständigkeit. Doch eine der ersten und häufig unterschätzten Herausforderungen ist die Frage: „Bin ich eine Freiberuflerin oder doch eine Gewerbetreibende?“
Diese Unterscheidung ist nicht nur juristische Haarspalterei – sie entscheidet über Steuerlast, Buchhaltung, Kammerpflichten und sogar die Sozialversicherung. Und hier tappen viele frischgebackene Gründerinnen in eine Falle: Sie melden sich falsch an und zahlen entweder unnötige Beiträge oder riskieren Ärger mit dem Finanzamt.
In diesem Artikel bringen wir Licht ins Dunkel und helfen dir, die richtige Einstufung für dein Business zu finden.
Freiberuflerin vs. Gewerbetreibende – Was ist der Unterschied?
Die Unterscheidung zwischen Freiberuflerin und Gewerbetreibender basiert auf der deutschen Gesetzgebung, insbesondere auf dem Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG) und der Gewerbeordnung.
🔹 Freiberuflerin: Hier geht es um künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische oder heilberufliche Tätigkeiten. Dazu gehören z. B.:
- Journalistinnen, Autorinnen, Bloggerinnen
- Künstlerinnen, Designerinnen, Fotografinnen
- Coaches, Beraterinnen, Heilpraktikerinnen
- IT-Dienstleisterinnen, Softwareentwicklerinnen
Freiberuflerinnen haben einige Vorteile: Sie zahlen keine Gewerbesteuer, müssen sich nicht bei der IHK anmelden und profitieren von vereinfachten Buchhaltungsregeln.
🔹 Gewerbetreibende: Sobald eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, die auf Wiederholung und Gewinnerzielung ausgelegt ist, zählt sie als Gewerbe. Dazu gehören u. a.:
- Online-Shop-Betreiberinnen
- Handwerkerinnen oder Kreative, die Produkte verkaufen
- Eventplanerinnen, die Dienstleistungen anbieten
- Virtuelle Assistentinnen, die wiederholt Kunden betreuen
Wer ein Gewerbe betreibt, muss es beim Gewerbeamt anmelden, Gewerbesteuer zahlen (ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr) und sich in der IHK oder Handwerkskammer registrieren.
Die entscheidenden Faktoren – Bin ich nun Freiberuflerin oder Gewerbetreibende?
Viele Mamas starten mit einem kleinen Business – z. B. als Texterin oder Social-Media-Beraterin – und denken, dass sie automatisch Freiberuflerin sind. Doch so einfach ist es nicht. Das Finanzamt prüft mehrere Faktoren:
Kriterium | Freiberuflerin | Gewerbetreibende |
---|---|---|
Tätigkeitsart | Persönlich, kreativ, beratend | Handel, Produktion, wiederkehrende Leistungen |
Gewinnerzielung | Wissensbasiert | Unternehmerisch |
Anmeldung | Keine Gewerbeanmeldung nötig | Gewerbeanmeldung erforderlich |
Gewerbesteuer | Nein | Ja (ab 24.500 € Gewinn/Jahr) |
Buchhaltung | EÜR (einfache Buchhaltung) | EÜR oder doppelte Buchführung (je nach Umsatz) |
👉 Praxisbeispiel: Eine Mama, die Blogartikel schreibt oder als Grafikdesignerin arbeitet, ist meist Freiberuflerin. Aber wenn sie zusätzlich Merchandising-Artikel oder Online-Kurse verkauft, wird sie zur Gewerbetreibenden.
So meldest du dich richtig an – Schritt für Schritt
1️⃣ Selbstprüfung: Überlege genau, ob du eher beratend/kreativ tätig bist oder ob du Handel und wiederkehrende Leistungen anbietest.
2️⃣ Kontakt mit dem Finanzamt: Stelle eine formlos schriftliche Anfrage, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird.
3️⃣ Anmeldung:
- Freiberuflerin? Einfach dem Finanzamt mitteilen und eine Steuernummer beantragen.
- Gewerbetreibende? Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich (Kosten: ca. 20–50 €). Danach erfolgt die Registrierung bei der IHK oder Handwerkskammer.
4️⃣ Steuern & Buchhaltung klären:
- Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, wenn sie über 24.500 € Gewinn liegen.
- Beide Gruppen zahlen Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer (wenn kein Kleinunternehmerstatus greift).
5️⃣ Kammerpflichten checken: Gewerbetreibende müssen sich oft bei der IHK oder HWK anmelden.
Häufige Stolperfallen – So vermeidest du Fehler
✅ Irrtum: „Ich bin kreativ, also bin ich Freiberuflerin“
🔹 Leider falsch. Sobald du Dinge verkaufst oder regelmäßige Dienstleistungen anbietest, fällst du unter die Gewerbeordnung.
✅ Irrtum: „Ich bin doch nur nebenbei selbstständig – dann brauche ich kein Gewerbe anmelden!“
🔹 Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann ein Gewerbe sein, sobald du aktiv unternehmerisch tätig bist.
✅ Irrtum: „Das Finanzamt meldet sich schon, wenn ich etwas falsch mache“
🔹 Nein. Fehlerhafte Anmeldungen können Jahre später zu Nachzahlungen führen.
Fazit – Gewerbe oder Freiberuf? Es kommt auf die Details an
Für Mamas, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ist die richtige Einstufung entscheidend. Die Unterscheidung zwischen Freiberuflerin und Gewerbetreibender hat große steuerliche und rechtliche Folgen. Unsere Empfehlung: Prüfe genau deine Tätigkeit, hol dir eine schriftliche Bestätigung vom Finanzamt und stelle dich von Anfang an richtig auf.
Wenn du Unterstützung beim Aufbau deiner Selbstständigkeit brauchst – sei es durch Marketing, Branding oder den Aufbau deiner digitalen Präsenz – dann melde dich bei uns.
FAQ – Die häufigsten Fragen
❓Kann ich als Freiberuflerin später ein Gewerbe anmelden, wenn ich mein Angebot erweitere?
Ja, du kannst beides parallel führen. Viele Selbstständige starten als Freiberufler und melden später ein Gewerbe an, wenn sie z. B. Produkte verkaufen.
❓Muss ich bei der Kleinunternehmerregelung auch ein Gewerbe anmelden?
Ja, wenn deine Tätigkeit gewerblich ist, brauchst du trotzdem eine Gewerbeanmeldung.
❓Gibt es Berufe, die immer als freiberuflich gelten?
Ja, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Journalisten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
❓Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Der Freibetrag liegt bei 24.500 € Gewinn pro Jahr. Alles darüber wird mit ca. 3,5 % + kommunalem Hebesatz versteuert.
👉 Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt und durch die Redaktion und das Team von 4EVERGLEN geprüft.
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